Sitzungsvorlage 02-08 / V 07519 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Veränderungssperre Nr. 641 Bauweberstraße/Rothspitzstraße (ohne Nummer) Flurstück Nr. 604/100 Gemarkung Forstenried Stadtbezirk 19 –Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln Weitere Verlängerung nach § 17 Abs. 2 BauGB (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739)
Kurzinformationen
Anlass
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.12.2004, die Planung für die Verlängerung der Stäblistraße zwischen Forstenrieder Allee und Anschlussstelle BAB A 95/München-Fürstenried (gemäß Aufstellungsbeschluss vom 03.06.1992 zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739) weiter zu verfolgen.
Inhalt
Für das obengenannte Grundstück in Forstenried wurde zur Sicherung der Planung mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 04.02.2004 (Satzung vom 18.02.2004) eine Veränderungssperre erlassen. Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16.02.2005 wurde die Veränderungssperre um ein Jahr verlängert. Sie würde mit Ablauf des 01.04.2006 außer Kraft treten. Zur weiteren Sicherung der Planung ist die Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr erforderlich.
Entscheidungsvorschlag
Die Veränderungssperre Nr. 641 wird gem. § 17 Abs. 2 BauGB um ein Jahr bis zum 01.04.2007 verlängert.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Veränderungssperre Nr. 641Bauweberstraße /Rothspitzstraße (ohne Nummer)Flurstück Nr. 604/100Weitere Verlängerung nach § 17 Abs. 2 BauGB
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
25.01.2006
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Thalgott
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
03.02.2006
Ergebnisse
Historie
- 03.02.2006 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 25.01.2006 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)