Sitzungsvorlage 20-26 / V 13769 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Renaturierte Würm in Obermenzing; Anbringung von Hinweisschildern (Warnschild und Enten füttern verboten)
Kurzinformationen
Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis
genommen.
Das Baden und Bootfahren in der Würm ist gem. städtischer Bade- und Bootverordnung
verboten, entsprechende Schilder sind bereits vorhanden.
Das Ausbringen von Futter ist gem. städtischer Grünanlagensatzung verboten,
entsprechende Hinweisschilder werden in Kürze angebracht.
Die städtische Grünanlagenaufsicht kontrolliert das Fütterungsverbot im Rahmen der
regelmäßigen Kontrollgänge.
Informationen
Freigabe:
11.06.2024
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Dr.-Ing. Ehbauer
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage BA
BA-Entscheidung:
Abgeschlossen am:
08.07.2024
Ergebnisse
Historie
- 08.07.2024 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 11.06.2024 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)