Sitzungsvorlage 20-26 / V 14337 (Vorläufiger Beschluss) Entwurf
Betreff
Kennzeichnung von (Nicht-) Hundewiesen
Kurzinformationen
Von der Sachbehandlung – laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) – wird Kenntnis genommen.
Insgesamt sind in den öffentlichen Parks und Grünanlagen ausreichend Hundekot-beutelspender und Abfallbehälter vorhanden. Die Hundepoller an den Spiel- und Liegewiesen sind bereits mit Piktogrammen versehen. Ein zusätzliches Anbringen von Piktogrammen und Aufstellen von Hundekotbeutelspendern und Abfallbehältern erfolgt daher nicht. Haushaltsmittel zur Erhöhung der Anzahl der Abfallbehälter und Hundekotbeutelspender sind nicht vorhanden.
Die städtische Grünanlagenaufsicht wird im Rahmen der verfügbaren personellen Kapazitäten bei ihren regulären Kontrollgängen die Besucher*innen über die geltenden Nutzungs- und Verhaltensregeln informieren. Sofern Verstöße festgestellt werden, wird diesen in geeigneter Weise nachgegangen.
Informationen
Freigabe:
12.08.2024
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Dr.-Ing. Ehbauer
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage BA
BA-Entscheidung:
Stadtbezirk/e:
- 12 - Schwabing-Freimann
Ergebnisse
Historie
- 14.10.2024 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 12.08.2024 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)