Sitzungsvorlage 02-08 / V 07851 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Veränderungssperre Nr. 643 Fürstenrieder Straße 21 Flurstück Nr. 295 Gemarkung Laim Stadtbezirk 25 Laim Erlass nach § 14 BauGB (Bebauungsplan Nr. 1963)
Kurzinformationen
Erlass einer Veränderungssperre.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB, die die Errichtung einer Vergnügungsstätte, die Errichtung von Tankstellen in Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen oder deren Änderung oder Nutzungsänderung in solche zum Inhalt haben, dürfen nicht durchgeführt werden; erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen des Grundstückes und baulicher Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.
Für das Flurstück Nr. 295 der Gemarkung Laim (Fürstenrieder Straße 21) wird eine Satzung über eine Veränderungssperre erlassen.
Fürstenrieder Straße 21, ehemaliges Kaufhaus Beck
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
14.03.2006
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Thalgott
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Direkt
Stadtbezirk/e:
- 25 - Laim
Abgeschlossen am:
21.03.2006
Ergebnisse
Historie
- 21.03.2006 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 14.03.2006 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)