Sitzungsvorlage 02-08 / V 08055 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Änderung des Tarifrechts: Einbeziehung der Münchner Stadtentwässerung in den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Versorgungsbetriebe vom 05. Oktober 2000
Kurzinformationen
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 20./27.07.2005 das Personal- und Organisationsreferat ermächtigt, Tarifverhandlungen zur Einbeziehung der Beschäftigten der MSE in den TV-V zu veranlassen. Der vom KAV abzuschließende Tarifvertrag wurde verhandelt und wird dem Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt. Die Vorlage erläutert das Verhandlungsergebnis, insbesondere zum Besitzstand bei den Erschwerniszuschlägen nach bisher geltendem städtischen Recht. Ab dem 01.07.2006 werden Erschwerniszuschläge nach Maßgabe des TV-V gezahlt. Damit städtisches Recht den künftigen besonderen Regelungen nicht entgegensteht, sind die örtlichen Tarifvereinbarungen Nr. A 12 (Rufbereitschaft), Nr. A 19 (Erschwerniszuschläge) sowie Nr. A 33 und A 34 ("München-Zulage") für den Geltungsbereich der MSE aufzuheben. Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe, TV-V, Überleitung der Arbeitnehmer, Wahrung der Besitzstände
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
19.05.2006
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Dr. Böhle
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
08.06.2006
Ergebnisse
Historie
- 08.06.2006 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 29.05.2006 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 19.05.2006 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)