Sitzungsvorlage 02-08 / V 08223 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Baumaßnahmen in Zusammenhang mit der Einführung des 8-jährigen Gymnasiums (G8) Einlegung von Rechtsmitteln gegen Zuschussbescheide
Kurzinformationen
Anlass
Erforderliche Baumaßnahmen in Zusammenhang mit der Einführung des achtjährigen Gymnasiums (G 8); Stadtratsbeschluss vom 23.11.2005; Zuwendungsbescheide der Regierung von Oberbayern
Inhalt
Laut dem juristischen Gutachten von Prof. Dr. Hans-Ullrich Gallwas entsprechen die Kostenersatzregelungen des Freistaats nach Form und Inhalt nicht den Vorgaben des strikten Konnexitätsprinzips nach Art. 83 Abs. 3 BV. Ein Gutachten zum interkommunalen Vergleich der Baukosten wird derzeit erstellt.
Der Ende Mai vom Freistaat vorgelegte Entwurf einer neuen Bekanntmachung zum Kostenersatz ist in der Höhe unzureichend und behält das fehlerhafte Zuschussprinzip bei, obwohl das Konnexitätsprinzip Vollkostenersatz fordert.
Wird gegen die Zuwendungsbescheide der Regierung von Oberbayern nicht fristgerecht Widerspruch eingelegt, werden diese bestandskräftig. Die Stadt schneidet sich dadurch die Geltendmachung weiteren Kostenersatzes ab, auch wenn diese sachlich gerechtfertigt ist.
Entscheidungsvorschlag
Der Schulausschuss stimmt der Einlegung von Widersprüchen gegen alle Zuwendungsbescheide bzgl. der Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung des achtjährigen Gymnasiums zu.
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
16.06.2006
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtschulrätin Weiß-Söllner
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
07.07.2006
Ergebnisse
Schulausschuss
(Gremium ist nicht mehr aktiv!)
Historie
- 07.07.2006 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 22.06.2006 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 16.06.2006 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)