Sitzungsvorlage 02-08 / V 08366 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Aktuelle Stunde; Änderung von § 70 Geschäftsordnung des Stadtrats
Kurzinformationen
Diskussion in der Aktuellen Stunde der Vollversammlung vom
16.02.06
Neuregelung von § 70 GeschO mit der Maßgabe, dass eine einmalige Übertragung von Redezeit innerhalb einer Fraktion bzw. Ausschussgemeinschaft oder auf andere Stadtratsmitglieder zulässig ist. Die Übertragungsmöglichkeit besteht sowohl hinsichtlich von Vor- als auch Nachrednern. Jede Fraktion oder Ausschussgemeinschaft, die Redezeiten nach § 70 Abs. 4 Satz 1 n. F. erhält, kann nur eine ihrer Redezeiten (vollständig oder teilweise) übertragen.
Änderung von § 70 GeschO
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
13.07.2006
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Herr Oberbürgermeister Ude
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
03.08.2006
Ergebnisse
Historie
- 03.08.2006 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 24.07.2006 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 13.07.2006 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)