Sitzungsvorlage 02-08 / V 08422 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Einschränkung der Geheimhaltungspflicht in den Aufsichtsgremien der städtischen Tochtergesellschaften Antrag Nr. 02-08 / A 03068 der ÖDP von Frau Stadträtin von Walter vom 18.05.2006
Kurzinformationen
Anträge der ÖDP von Frau Stadträtin von Walter: Mehr Transparenz bei kommunalen GmbHs
1. Erläuterung des Urteils des BayVGH vom 08.05.2006 (Az.: 4 BV 05.756)
2. Aufgrund des Urteils des BayVGH kann den Anträgen entsprochen werden, soweit sie sich auf GmbHs mit fakultativem Aufsichtsrat beziehen, bei denen die Stadt aufgrund ihrer Mehrheitsbeteiligung Änderungen der Gesellschaftsverträge durchführen kann. Als zusätzliche Verschwiegenheitsgründe sind das „Wohl der Allgemeinheit“ und „berechtigte Ansprüche Einzelner“ aufzunehmen.
1. Bei den in der Beschlussvorlage genannten GmbHs werden die Anträge der ÖDP mit den oben genannten Ergänzungen umgesetzt.
2. Die städtischen GmbHs haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob im konkreten Fall eine Verschwiegenheitspflicht besteht.
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
13.07.2006
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Oberbürgermeister Christian Ude
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
03.08.2006
Ergebnisse
Historie
- 03.08.2006 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 24.07.2006 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 13.07.2006 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)