Sitzungsvorlage 02-08 / V 08486 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeheimen Opfer der Zweitwohnungsteuer? Antrag Nr. 02-08 / A 03094 von Frau StRin Elisabeth Schosser vom 02.06.2006, eingegangen am 02.06.2006
Kurzinformationen
Anfrage von Frau Stadträtin Elisabeth Schosser vom 02.06.2006 - Antrag Nr. 02-08 / A 03094
Zweitwohnungsteuerpflichtigkeit von Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen, welche in dem Heim die Hauptwohnung und außerhalb des Heimes die Nebenwohnung haben
Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen, welche in dem Heim die Hauptwohnung und außerhalb des Heimes die Nebenwohnung haben, werden von der Zweitwohnungsteuer im Wege des Festsetzungserlasses gemäß § 163 Abs.1 S.1 AO befreit.
Gesucht werden kann auch unter:
Zweitwohnungsteuer, Altenheim, Pflegeheim
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
19.07.2006
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtkämmerer Dr. Wolowicz
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
03.08.2006
Ergebnisse
Historie
- 03.08.2006 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 26.07.2006 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 19.07.2006 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)