Sitzungsvorlage 02-08 / V 08952 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Neufassung der Sicherheiten-Hinterlegungsordnung (SHO) der Landeshauptstadt München
Kurzinformationen
Anpassung an ein Urteil des Bundesgerichtshofes zu Gegenforderungen der Bürgen. / Emp-fehlung der Stabsstelle Recht der Stadtkämmerei, auf die besonderen Regelungen für Pfandverwertungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht zu verzichten, die bisher erheblich in Schutzrechte des Hinterlegers eingreifen. / Anpassung an die veränderte Bonität von Instituten, die Bürgschaften ausstellen.
Die SHO der Landeshauptstadt München regelt das Verfahren über die Annahme, die Hin-terlegung sowie die Freigabe bzw. Inanspruchnahme von Werten, die der Landeshauptstadt als Sicherheitsleistungen übergeben wurden (z.B. Mängelanspruchsbürgschaften bei der Vergabe von Bauvorhaben, Mietkautionen).
Die Neufassung der Sicherheiten-Hinterlegungsordnung der Landeshauptstadt München (SHO) wird genehmigt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
SHO, Sicherheiten, Hinterlegungen
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
06.07.2007
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtkämmerer Dr. Wolowicz
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
18.07.2007
Ergebnisse
Historie
- 18.07.2007 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 06.07.2007 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)