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Rats­Informations­System
München

Sitzungsvorlage 02-08 / V 08952 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Neufassung der Sicherheiten-Hinterlegungsordnung (SHO) der Landeshauptstadt München

Kurzinformationen

Anpassung an ein Urteil des Bundesgerichtshofes zu Gegenforderungen der Bürgen. / Emp-fehlung der Stabsstelle Recht der Stadtkämmerei, auf die besonderen Regelungen für Pfandverwertungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht zu verzichten, die bisher erheblich in Schutzrechte des Hinterlegers eingreifen. / Anpassung an die veränderte Bonität von Instituten, die Bürgschaften ausstellen. Die SHO der Landeshauptstadt München regelt das Verfahren über die Annahme, die Hin-terlegung sowie die Freigabe bzw. Inanspruchnahme von Werten, die der Landeshauptstadt als Sicherheitsleistungen übergeben wurden (z.B. Mängelanspruchsbürgschaften bei der Vergabe von Bauvorhaben, Mietkautionen). Die Neufassung der Sicherheiten-Hinterlegungsordnung der Landeshauptstadt München (SHO) wird genehmigt. Gesucht werden kann im RIS auch unter: SHO, Sicherheiten, Hinterlegungen

Hinweis

Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.

Informationen

Freigabe:
06.07.2007
Wahlperiode:
2002-2008
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtkämmerer Dr. Wolowicz

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage SB
Abgeschlossen am:
18.07.2007

Ergebnisse

Historie

  • 18.07.2007 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 06.07.2007 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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