StR-Antrag 08-14 / A 00202 (Erledigt)
Betreff
Das Aufstellen von sogenannten Dreieckswerbeständern und Radlständern mit Firmenwerbung vor Geschäften wird nicht verboten
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Gestellt am:
29.07.2008
Registriert am:
29.07.2008
Wahlperiode:
2008-2014
Gestellt von:
Herr StR Georg Schlagbauer
Zuständiges Referat:
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Antrag
Bearbeitungs-Art:
Beschluss
Bearbeitungs-Frist:
29.10.2008
Erledigt am:
18.03.2009
Ergebnisse
Historie
- 24.03.2009 Neuer Status: Erledigt (vorher: Sitzungsvorlage)
- 06.11.2008 Neuer Status: Sitzungsvorlage (vorher: In Bearbeitung)
- 16.09.2008 Neuer Status: In Bearbeitung (vorher: Zugeleitet)