TOP 4. - Entscheidung
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Wohnen in München IV A) Erfahrungsbericht für das Jahr 2008 mit Ergänzungen (Bekanntgabe) B) Beschlussteil 1. Bagatellgrenze bei Förderquoten; Einführung als „Kann-Bestimmung“ bei Befreiungen nach § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Abschaffung der mietwirksamen, ratenweise fälligen Kaufpreisbestandteile („mietpreisrelevante Geld- leistungen“) bei städtischen Grundstücken für die Einkommensorientierte Förderung-EOF 3. Einführung einer einheitlichen Regelung für Miet- steigerungen im geförderten Mietwohnungsbau auf städtischen Grundstücken (München Modell-Miete, München Modell-Genossenschaften, KomPro A und KomPro B, EOF); Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 02420; Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 01.07.2009 ( VB)
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Entscheidung:
zur Kenntnis genommen bzw. in den UA Stadtteilentwicklung und Bauvorhaben verwiesen.