TOP 1. - Entscheidung
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Dauerhafte Verlängerung der Betriebszeit von Freischankflächen in den Monaten Juni bis August bis 24:00 an Freitagen und Samstagen sowie an den Tagen vor gesetzlichen Feiertagen; Information des Kreisverwaltungsreferats vom 13.11.2014
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Entscheidung:
in den UA Allgemeines, öffentliche Ordnung und Grundsatzfragen verwiesen.