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Rats­Informations­System
München

TOP 2. - TOP-Protokoll

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 8. Januar 2015, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 16 - Vollgremium

TOP-Informationen

TOP 2. (Öffentlich)
Bewachung von zukünftigen Asylbewerberunterkünften im 16. Stadtbezirk geschultes Personal nicht nur nach § 34a GewO und/oder mit Sachkundeprüfung, sondern auch interkulturell und psychologisch Antrag der SPD-Fraktion im BA 16 vom 10.11.2014 (TOP 3.2.3 vom 02.12.2014) hierzu: ergänzter Antrag vom 09.12.2014

Protokollnotiz

Frau Landes berichtete aus dem UABildung, Gesundheit, Integration und Soziales hierzu: "Der UA regt an, den Antrag zu korrigieren. Statt „bei der Vergabe von Aufträgen zur Bewachung..."“korrekter: „bei der Aussschreibung für die Bestellung von Sicherheitspersonal“. In der Begründung sollte „Wachpersonal“ durch „Sicherheitspersonal“ ergänzt werden. Angeregt wird des weiteren, den Einsatz von geschultem, zertifizierten Personal zu fordern. Frau Schweizer wird die Änderungen vornehmen."

Frau Schweizer bat den Antrag nochmals zu ergänzen. Für die Gemeinschaftsunterkünfte soll den ganzen Tag eine gute soziale Betreuung vorgesehen werden. Daher sollte statt eines Sicherheitsdienstes ein Sozialpädagogischer Notfalldienst eingestellt werden.

Herr Soukup führte aus, dass der Antrag von Seiten der CSU-Fraktion abgelehnt werde. Wie in einem Gespräch mit der Regierung von Oberbayern und dem Bezirksausschuss dargelegt gebe es für Gemeinschaftsunterkünfte keinen Sicherheitsdienst. Hier sei lediglich eine mobile Sicherheitsstreife vorgesehen. Der Antrag nach einem sozialpädagogischen Dienst müsse getrennt eingebracht werden. Eine psychologische Betreuung der Gemeinschaftunterkunft sei wünschenswert, diese könne aber nicht durch einen Sicherheitsdienst geleistet werden.

Frau Rashid sagte hierzu, dass der Antrag der SPD-Fraktion nicht schlüssig sei. In Gemeinschaftsunterkünften gebe es keinen Sicherheitsdienst vor Ort. In Einrichtungen für Jugendliche gebe es Betreuung, dort seien die Voraussetzungen aber höher. Eine psychologische Betreuung sei sicher sinnvoll. Dies müsse aber separat beantragt werden. Sicherheitspersonal könne dies nicht leisten und entsprechend geschult werden. Herr Bucholtz begrüßte den Antrag nach einer psychologischen Betreuung. Denkbar sei hierfür auch ein Notfalltelefon. Allerdings könnten dort Sprachprobleme auftreten. Als Alternative sei ein Notfallknopf in der Einrichtung denkbar. Werde dieser aktiviert könne durch das Sicherheitspersonal ein Rettungsdienst alarmiert werden.

Herr Smolka empfahl die Passage mit dem Sicherheitsdienst zu streichen und eine nächtliche Betreuung zu fordern. Eine Rufbereitschaft sei sehr gut.

Frau Schweizer konkretisierte, dass in der Anlage jemand vor Ort sein sollte. Herr Kauer führte aus, dass dies in Gemeinschaftsunterkünften nicht üblich sei. Der Antrag von Herrn Hensel den TOP in den Unterausschuss Bildung, Gesundheit, Integration und Soziales zu verweisen wurde einstimmig angenommen.

Herr Kauer fasste die Diskussion wie folgt zusammen. Es besteht der Vorschlag keinen Sicherheitsdienst sondern einen psychologischen Dienst vor Ort in einer Gemeinschaftsunterkunft zu beantragen. Überlegt werden könnte auch ein Notfallknopf oder eine Rufmöglichkeit in der Anlage. Für die Fragen des Sicherheitspersonals und die Fragen der psychologischen Betreuung sollen zwei Anträge gestellt werden.