TOP 5. - TOP-Protokoll
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Protokollnotiz
Herr Kauer führte aus, dass der Antragsteller eine deutlichere Beschilderung der Tempo-30-Zone im Bereich der Isengaustraße beantrage. Hierzu erläuterte Herr Kauer dem anwesenden Antragsteller
Nach den einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung erfolgt die Kennzeichnung der Tempo 30 Zone am Beginn und Ende der Zone durch Zeichen 274.1 und 274.2 StVO (Beginn und Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit). Hinzu kommt die gesetzliche Regelung, wonach die Verkehrsteilnehmer nach § 39 Abs. 1 a StVO innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306 StVO) mit der Anordnung von Tempo 30 Zonen rechnen müssen. Damit besteht beim Befahren solcher Straßen eine Verpflichtung zu erhöhter Aufmerksamkeit. In manchen Fällen wird eine Tempo 30 Zone durch ein beidseitiges Aufstellen der Verkehrszeichen weiter verdeutlicht. Mit der damit erzielten „Torbogenwirkung“ wird der Beginn der Tempo 30 Zone in der St.-Cajetan-Straße noch deutlicher wahrgenommen. Eine Markierung der geltenden Geschwindigkeit auf der Fahrbahn kann nach einem Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom 11.06.2002 nur in solchen Straßen in Betracht kommen, für die Zeichen 301 StVO (Vorfahrt) an Kreuzungen oder Einmündungen angeordnet ist und eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Beanstandungsquote in Tempo 30 Zonen besteht."
Der Antragsteller wies darauf hin, dass die Geschwindigkeit in der Isengaustraße sehr hoch sei. Hier seien mehr Hinweise auf die geltende Geschwindigkeit notwendig. Der anwesende Vertreter der Polizeiinspektion sagte zu den Wunsch nach mehr Geschwindigkeitskontrollen weiter zu geben.