TOP 1. - TOP-Protokoll
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Protokollnotiz
In das Protokoll des nichtöffentlichen Sitzungsteils können BA-Mitglieder in der BA-Geschäftsstelle Einsicht nehmen.
In das Protokoll des nichtöffentlichen Sitzungsteils können BA-Mitglieder in der BA-Geschäftsstelle Einsicht nehmen.