TOP 3. - Veröffentlichung
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Rahmenvertrag zur Ausstattung der städtischen Büros mit standardisierter Möblierung (Büroarbeitstische, Arbeitsplatzkombinationen, Container, Besprechungstische, Schränke und systemkompatibles Zubehör aus einer zusammenhängenden Produktlinie)
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.