TOP 7. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Vertiefende Untersuchung für die Verlängerung
des Candidtunnels;
Vergabe von Beratungs- und Gutachterleistungen
§ 46 Abs. 2 Nr. 3 GeschO
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil die Kostenschätzung bzw. die Kalkulationsgrundlage auch im Hinblick auf künftige Vergabeverfahren geheimhaltungsbedürftig ist.