TOP 8. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Städtische Wohnungsbaugesellschaften
Übertragung der im vertraglichen Vorkaufsrecht durch die Landeshauptstadt München erworbenen Immobilien in der Dülferstraße, Ittlingerstraße, Krumpterstraße, Agilofingerstraße und Adalbertstraße
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.