TOP 21. - Veröffentlichung
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Beamten- und Arbeitnehmerstellenplan des
Referates für Stadtplanung und Bauordnung;
Schaffung und Finanzierung einer Überplanstelle der
Besoldungsgruppe B 3
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.