TOP 8. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 19. Februar 2020, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
TOP-Informationen
TOP 8. (Nichtöffentlich)
Vergabe eines Stiftungsgrundstücks im
Erbbaurecht in Starnberg
auswärtiger Grundbesitz
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, ob der Erbbaurechtsvertrag geschlossen wurde. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange beziehungsweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.