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München

TOP 8. - Veröffentlichung

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 19. Februar 2020, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung

TOP-Informationen

TOP 8. (Nichtöffentlich)
Vergabe eines Stiftungsgrundstücks im Erbbaurecht in Starnberg auswärtiger Grundbesitz

Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO

Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, ob der Erbbaurechtsvertrag geschlossen wurde. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange beziehungsweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.