TOP 2. - Veröffentlichung
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Der Stadtrat verurteilt das provokative Zeigen des gewaltverherrlichenden
Plakatmotivs des Neonazi Heinz Meyer auf dem Marienplatz
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.