TOP 5. - Veröffentlichung
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Nachtrag zur Erbbaurechtsbestellung/Nutzungsänderung
2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Änderungen am Erbbaurechtsvertrag vorgenommen wurden. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.