TOP 6. - Veröffentlichung
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Erwerb eines Hauses für Kinder im Teileigentum
21. Stadtbezirk Pasing-Obermenzing
Änderung der Beschlüsse des
Kommunalausschusses vom 19.09.2019 und der
Vollversammlung vom 02.10.2019
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Teileigentum die Stadt erworben hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.