TOP 33. - Veröffentlichung
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Corona-Virus SARS-Cov-2:
Sofortmaßnahmen
Mieterinnen und Mieter der städtischen Wohnungsbaugesellschaften schützen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Die Bekanntgabe ist in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, da schutzwürdige Belange Dritter sowie wettbewerbsrelevante Daten von Unternehmen berührt sind.