TOP 9. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
München Klinik gGmbH (MüK)
Kreditermächtigung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil das Vertragsverhältnis der München Klinik gGmbJ mit einem Dritten und die wirtschaftlichen Konditionen der Kreditträger dargestellt werden.