TOP 20. - Veröffentlichung
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Umsetzung der Handlungsempfehlungen
Annahme von Spenden, hier: zu Gunsten der
Ippi Berufsausbildungs-Stiftung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Stadtrat erklärt sich mit der Annahme eines Zuwendungsangebotes zu Gunsten der Ippi Berufsausbildungs-Stiftung in Höhe von 80.000 Euro dankend einverstanden. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Spenders sowie personenbezogene Daten betroffen sind.