TOP 9. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
1. Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung des
Herrn Oberbürgermeister gem. Art 37 Abs. 3 GO
vom 19.02.2021
Vorkaufsrecht nach dem BauGB
11. Stadtbezirk Milbertshofen-Am Hart
Wallensteinplatz
2. Vorkaufsrecht nach dem BauGB
11. Stadtbezirk Milbertshofen-Am Hart
Wallensteinplatz
Finanzierung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Anwesen die Landeshauptstadt München im gegebenen Fall erworben hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheim- haltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.