TOP 8. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
1. Bekanntgabe einer Dringlichen Anordung des
Herrn Oberbürgermeisters gem. Art. 37 Abs. 3 GO
vom 19.02.2021
Vorkaufsrecht nach dem BayNatSchG
22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
Huttererstraße
2. Vorkaufsrecht nach dem BayNatschG
22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
Huttererstraße
Abwendungserklärung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Anwesen die Landeshauptstadt München im gegebenen Fall erworben hat. Im Übrigen unterliegt der Beschuss auf Dauer der Geheim-
haltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.