TOP 5. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Beförderung zum Studiendirektor unter gleichzeitiger
Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.