TOP 4. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
München Klinik gGmbH (MüK)
Status der München Klinik gGmbH zum Übergang des Beteiligungsmanagements
von der Stadtkämmerei an das Gesundheitsreferat
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Stadt, eines städtischen Eigenbetriebs oder einer städtischen Beteiligungsgesellschaft betroffen sind.