TOP 18. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Beförderung zum Oberstudiendirektor
unter gleichzeitiger Berufung ins Beamtenverhältnis auf Probe
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.