TOP 6. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Übertragung personalrechtlicher Befugnisse
auf die Münchner Stadtentwässerung,
Anpassung wegen personeller Veränderung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Übertragung von personalrechtlichen Befugnissen auf bestimmte Bedienstete der Münchner Stadtentwässerung wurde zugestimmt.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil personalrechtliche Angelegenheiten betroffen sind.