TOP 11. - Veröffentlichung
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Verfahren zur Entschädigung der Betroffenen
bei Straßenumbenennungen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Im Übrigen unterliegt der Beschluss aufgrund seiner datenschutzrelevanten Inhalte, auf Dauer der Geheimhaltung.