TOP 5. - Entscheidung
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Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO:
Chiemgaustraße Fahrtrichtung Ost zwischen Schwanseestraße und Aschauer Straße
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
Frist zur Stellungnahme bis 10.01.2023
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Entscheidung:
vertagt