TOP 8. - Entscheidung
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Ulrich-von-Hutten-Str. 29 - Neubau eines Wohngebäudes (6 WE) mit Tiefgarage (Ulrich-von-Hutten-Str. 29 / Putzbrunner Str.); Frist zur Stellungnahme bis einschließlich 18.08.2023; Fristverlängerung bis einschließlich 05.09.2023; Information der LBK: Eine weitere Fristverlängerung ist nicht möglich und der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen
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Entscheidung:
siehe Protokoll