TOP 4. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Gründung des interkommunalen Zweckverbands München West
Anträge
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt bis zur endgültigen Beschlussfassung über die Satzung des Zweckverbandes in allen 3 Städten der Geheimhaltung