TOP 5. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Vorkaufsrecht nach dem BauGB
4.Stadtbezirk Schwabing-West
Bauerstraße
1. Ausübung
2. Finanzierung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß ge-fasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadt-ratsbekanntgabe mit-geteilt, welche Anwe-sen die Landeshaupt-stadt München bzw. die städtischen Woh-nungsbaugesellschaf-ten erworben haben. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhal-tung, weil persönliche Belange bzw. Be-triebs- und Ge-schäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.