Sitzungsvorlage 08-14 / V 10999 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Vollzug des Art. 22 Abs. 2 Bayer.Denkmalschutzgesetz (DSchG) - Beteiligung an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; Änderung der städtischen Zuwendungsrichtline; Aufnahme baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der historischen Erscheinungsbilder der Dorfkernenembles in den Gegenstand der Forderung
Kurzinformationen
Anlass
Entscheidung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 30.11.2011 die Zuwendungsrichtlinien zu ändern, sodass auch ensemblestärkende Maßnahmen förderfähig sind.
Entscheidung des Landesdenkmalrates vom 30.03.2012, wonach auch die Ensembles Aubing und Ramersdorf zunächst den Ensemblestatus behalten.
Inhalt
Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Baudenkmälern und Traditionsgaststätten und Aufnahme baulicher Maßnahmen zur Verbesserung der historischen Erscheinungsbilder der Dorfkernensembles in den Gegenstand der Förderung
Entscheidungsvorschlag
Der Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Baudenkmälern und Traditionsgaststätten nach dem Entwurf in Anlage 2 wird zugestimmt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Zuwendungsrichtlinien, Dorfkernensembles
Hinweis
Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.
Informationen
Freigabe:
11.01.2013
Wahlperiode:
2008-2014
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
17.01.2013
Ergebnisse
Historie
- 17.01.2013 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 11.01.2013 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)