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München

Sitzungsvorlage 08-14 / V 10999 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Vollzug des Art. 22 Abs. 2 Bayer.Denkmalschutzgesetz (DSchG) - Beteiligung an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; Änderung der städtischen Zuwendungsrichtline; Aufnahme baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der historischen Erscheinungsbilder der Dorfkernenembles in den Gegenstand der Forderung

Kurzinformationen

Anlass Entscheidung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 30.11.2011 die Zuwendungsrichtlinien zu ändern, sodass auch ensemblestärkende Maßnahmen förderfähig sind. Entscheidung des Landesdenkmalrates vom 30.03.2012, wonach auch die Ensembles Aubing und Ramersdorf zunächst den Ensemblestatus behalten. Inhalt Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Baudenkmälern und Traditionsgaststätten und Aufnahme baulicher Maßnahmen zur Verbesserung der historischen Erscheinungsbilder der Dorfkernensembles in den Gegenstand der Förderung Entscheidungsvorschlag Der Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Baudenkmälern und Traditionsgaststätten nach dem Entwurf in Anlage 2 wird zugestimmt. Gesucht werden kann im RIS auch nach Zuwendungsrichtlinien, Dorfkernensembles

Hinweis

Dieser Vorgang wird nur noch reduziert dargestellt, da dieser bereits abgeschlossen und älter als 10 Jahre ist.

Informationen

Freigabe:
11.01.2013
Wahlperiode:
2008-2014
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Merk

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
17.01.2013

Ergebnisse

Historie

  • 17.01.2013 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 11.01.2013 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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