Sitzungsvorlage 14-20 / V 08625 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Gesetzeskonforme Umsetzung der gesetzlichen Grundlage "monatlicher Mündelkontakt" gemäß § 1793 Abs. 1a BGB bei den Amtsvormundschaften/-pflegschaften durch Entfristung dreier Planstellen "Auch für die Amtsvormundschaften des Jugendamtes wird mit sofortiger Wirkung eine Fallzahl von 1:30 festgelegt" Antrag der ARGE freie Wohlfahrtspflege vom 15.03.2017 an den Kinder- und Jugendhilfeausschuss Produkt 60.2.3.1 Vormundschaft/Pflegschaft
Kurzinformationen
Anlass
- Umsetzung des § 1793 Abs. 1a BGB
- Gesetzeskonforme Ausübung von Amtsvormundschaften und -pflegschaften
Inhalt
- Festlegung der Fallzahl 30 pro VZÄ
- Entfristung von 3 VZÄ im Sachgebiet Vormundschaften
Gesamtkosten/Gesamterlöse
Die Kosten dieser Maßnahme betragen 115.575 €
im Jahr 2018 und 231.150 € ab dem Jahr 2019.
Entscheidungsvorschlag
- Festlegung der Fallzahl 30 pro VZÄ
- Entfristung von 3 VZÄ im Sachgebiet Vormundschaften (S-II-B/V)
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Vormundschaft
- Pflegschaft
Ortsangabe
-/-
Informationen
Freigabe:
09.06.2017
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Schiwy
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
01.08.2017
Ergebnisse
Historie
- 01.08.2017 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 22.06.2017 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 09.06.2017 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)