Sitzungsvorlage 20-26 / V 01817 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Erlass einer Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf den öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes
Kurzinformationen
Anlass
Verordnungen nach Art. 30 LStVG sind gem. Absatz 1 Satz 2 auf höchstens vier Jahre zu befristen. Der Verordnungsgeber bezweckt mit dieser Vorgabe, dass die Verbotsvoraussetzungen kontinuierlich überprüft werden.
Die derzeit im Bereich des Münchner Hauptbahnhofe geltende AVV trat am 21.01.2017 entsprechend den Vorgaben des
Art. 30 LStVG für vier Jahr in Kraft. Das bedeutet, dass die AVV mit Ablauf des 20.01.2021 außer Kraft tritt. Diesen Umstand hat das Kreisverwaltungsreferat zum Anlass für die Evaluierung genommen.
Inhalt
Die Voraussetzungen für den erneuten Erlass einer Verordnung über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf den öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes ab 21.01.2021 sind gegeben.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Die Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Münchner Hauptbahnhofes gemäß Anlage 12 wird beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Verbot des Alkoholkonsums, AVV, Alkoholverbotverordnung, Hauptbahnhof
Ortsangabe
München, Bereich Hauptbahnhof
Informationen
Freigabe:
09.12.2020
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Dr. Böhle
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
17.12.2020
Ergebnisse
Historie
- 17.12.2020 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 15.12.2020 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 09.12.2020 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)