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Rats­Informations­System
München

Sitzungsvorlage 20-26 / V 01817 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Erlass einer Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf den öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes

Kurzinformationen

Anlass Verordnungen nach Art. 30 LStVG sind gem. Absatz 1 Satz 2 auf höchstens vier Jahre zu befristen. Der Verordnungsgeber bezweckt mit dieser Vorgabe, dass die Verbotsvoraussetzungen kontinuierlich überprüft werden. Die derzeit im Bereich des Münchner Hauptbahnhofe geltende AVV trat am 21.01.2017 entsprechend den Vorgaben des Art. 30 LStVG für vier Jahr in Kraft. Das bedeutet, dass die AVV mit Ablauf des 20.01.2021 außer Kraft tritt. Diesen Umstand hat das Kreisverwaltungsreferat zum Anlass für die Evaluierung genommen. Inhalt Die Voraussetzungen für den erneuten Erlass einer Verordnung über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf den öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes ab 21.01.2021 sind gegeben. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Die Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Münchner Hauptbahnhofes gemäß Anlage 12 wird beschlossen. Gesucht werden kann im RIS auch unter Verbot des Alkoholkonsums, AVV, Alkoholverbotverordnung, Hauptbahnhof Ortsangabe München, Bereich Hauptbahnhof

Informationen

Freigabe:
09.12.2020
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Dr. Böhle

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
17.12.2020

Ergebnisse

Historie

  • 17.12.2020 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 15.12.2020 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 09.12.2020 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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