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München

Sitzungsvorlage 20-26 / V 02390 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Verpflichtung der Stadt, Veranstaltungssaal für BDS-Podiumsdiskussion zur Verfügung zu stellen; Revision gegen das Berufungsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17.11.2020 (Az: 4 B 19.1358)

Kurzinformationen

Anlass: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Landeshauptstadt München mit Urteil vom 17.11.2020 verpflichtet, einem Münchner Bürger einen Veranstaltungssaal für eine BDS-Podiumsdiskussion zur Verfügung zu stellen. Inhalt: Darstellung der Entscheidungsgründe und Rechtsauffassung des Direktorium-Rechtsabteilung. Gesamtkosten/Gesamterlöse: ca. 25.000 - 30.000 Euro (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) Entscheidungsvorschlag: Einlegung der Revision gegen das Berufungsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Revision, BDS, Überlassung öffentlicher Einrichtung, themenbezogene Widmungsbeschränkung Ortsangabe: -/-

Informationen

Freigabe:
16.12.2020
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Oberbürgermeister Dieter Reiter

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Direkt
Abgeschlossen am:
16.12.2020

Ergebnisse

Historie

  • 16.12.2020 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 16.12.2020 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Endgültiger Beschluss)
  • 16.12.2020 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)

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