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München

Sitzungsvorlage 20-26 / V 05629 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Erlass von Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in den Stadtbezirken 01 (Altstadt-Lehel) und 02 (Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt) a) Satzungsbeschluss Satzung "Gärtnerplatzviertel" der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung "Gärtnerplatzviertel") b) Satzungsbeschluss Satzung "Glockenbachviertel" der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung "Glockenbachviertel") c) Die Stadt München verlängert und erweitert möglichst die Erhaltungssatzung Gärtnerplatz BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 03382 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 07.12.2021 d) Erhaltungssatzung Gärtnerplatz- / Glockenbachviertel BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 03397 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel vom 14.12.2021 Stadtbezirk 01 - Altstadt-Lehel Stadtbezirk 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt

Kurzinformationen

Anlass Mit Ablauf des 20.05.2022 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Gärtnerplatz-/Glockenbachviertel“ außer Kraft, daher erfolgte eine turnusmäßige Untersuchung des Erhaltungssatzungsgebietes und der benachbarten Bereiche. Inhalt Darstellung der Untersuchungsergebnisse: • Aufteilung der bisherigen Erhaltungssatzung „Gärtnerplatz-/ Glockenbachviertel“ in zwei eigenständige Satzungen. • Unbefristeter Erlass der neuen Erhaltungssatzung „Gärtnerplatzviertel“. • Befristeter Erlass der neuen Erhaltungssatzung „Glockenbachviertel“ bis 20.11.2023. • Die zwei neuen Satzungen bilden den gesamten räumlichen Umgriff des bisherigen Erhaltungssatzungsgebietes „Gärtnerplatz-/Glockenbachviertel“ ab. Zusätzlich konnte ein weiterer Block zur Erhaltungssatzung „Gärtnerplatzviertel“ neu aufgenommen werden. Gesamtkosten/Gesamterlöse-/- Entscheidungsvorschlag 1. Die Satzung „Gärtnerplatzviertel“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Gärtnerplatzviertel“) wird unbefristet beschlossen. 2. Die Satzung „Glockenbachviertel“ wird gemeinsam mit der Satzung „Dreimühlenstraße / Baldeplatz“ geprüft. Bis dahin wird die Satzung „Glockenbachviertel“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Glockenbachviertel“) befristet bis zum 20.11.2023 beschlossen. 3. Der Antrag Nr. 20-26 / B 03382 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 07.12.2021 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 4. Der Antrag Nr. 20-26 / B 03397 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel vom 14.12.2021 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. usw

Informationen

Freigabe:
18.03.2022
Wahlperiode:
2020-2026
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Merk

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Stadtbezirk/e:
  • 01 - Altstadt-Lehel
  • 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
Abgeschlossen am:
28.04.2022

Ergebnisse

Historie

  • 28.04.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 30.03.2022 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 18.03.2022 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

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