Sitzungsvorlage 20-26 / V 08938 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Gröbenbach von Flusskilometer 8,0 bis 8,8 und Flusskilometer 12,2 bis 14,2 jeweils innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München durch Erlass einer Verordnung [Überschwemmungsgebietsverordnung für das Überschwemmungsgebiet am Gröbenbach von Flusskilometer 8,0 bis 8,8 und 12,2 bis 14,2 auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München (ÜgVO Gröbenbach)]
Kurzinformationen
Anlass:
Das Wasserwirtschaftsamt München hat das Überschwem-mungsgebiet am Gröbenbach auf dem Gebiet der Landes-hauptstadt München ermittelt und kartiert. Der Gröbenbach liegt innerhalb des Hochwasserrisikogebiets (Risikogebiet innerhalb der Gewässerkulisse der europäischen Hochwasserrahmen-richtlinie) und ist daher zwingend festzusetzen.
Inhalt:
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Gröbenbach durch Erlass einer Überschwemmungsgebietsverordnung gem. Art. 46 Abs. 3 Satz 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. § 76 Abs. 2 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Gesamtkosten/ Gesamterlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:
Die Verordnung der Landeshauptstadt München über das Über-schwemmungsgebiet am Gröbenbach innerhalb der Stadt-grenzen der Landeshauptstadt München von Flusskilometer 8,0 bis 8,8 und Flusskilometer 12,2 bis 14,2 (ÜgVO Gröbenbach) wird gemäß beigefügter Anlage beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Gröbenbach, Überschwemmungsgebiet, ÜberschwemmungsgebietsVO, ÜgVO
Ortsangabe:
Aubing, Langwied, Gröbenbach
Informationen
Freigabe:
18.04.2023
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufm. StRin Kugler
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
BA-Unterrichtung:
- 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied
Abgeschlossen am:
27.04.2023
Ergebnisse
Historie
- 27.04.2023 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 18.04.2023 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 18.04.2023 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Vorläufiger Beschluss)