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München

Sitzungsvorlage 14-20 / V 12205 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Dreimühlenstraße / Baldeplatz Überprüfung und Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 2 – Ludwigsvorstadt -Isarvorstadt Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung „Dreimühlenstraße / Baldeplatz“

Kurzinformationen

Anlass Mit Ablauf des 20.11.2018 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Dreimühlenstraße / Baldestraße“ außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf der Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen eine Verlängerung zu überprüfen. Inhalte Überprüfung der auslaufenden Erhaltungssatzung „Dreimühlenstraße / Baldestraße“ sowie benachbarter Bereiche. Darstellung des Untersuchungsergebnisses und Vorschlag des erneuten Erlasses der Erhaltungssatzung mit gleichem Umgriff. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Erneuter Erlass der Erhaltungssatzung „Dreimühlenstraße / Baldeplatz“ mit bisherigem Umgriff auf die Dauer von fünf Jahren. Gesucht werden kann im RIS auch nach Aufwertung, Verdrängung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB Ortsangabe Pestalozzistraße, Am Glockenbach, Wittelsbacherstraße, Isartalstraße, Bahnlinie München - Rosenheim, Thalkirchner Straße

Informationen

Freigabe:
14.09.2018
Wahlperiode:
2014-2020
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Merk

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
BA-Unterrichtung:
  • 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
Stadtbezirk/e:
  • 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
Abgeschlossen am:
12.10.2018

Ergebnisse

Historie

  • 12.10.2018 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 12.10.2018 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Endgültiger Beschluss)
  • 05.10.2018 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)

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