Sitzungsvorlage 14-20 / V 12205 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Dreimühlenstraße / Baldeplatz Überprüfung und Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 2 – Ludwigsvorstadt -Isarvorstadt Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung „Dreimühlenstraße / Baldeplatz“
Kurzinformationen
Anlass
Mit Ablauf des 20.11.2018 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung
„Dreimühlenstraße / Baldestraße“ außer Kraft. Mit Beschluss der
Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für
Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf der Geltungsdauern
von Erhaltungssatzungen eine Verlängerung zu überprüfen.
Inhalte
Überprüfung der auslaufenden Erhaltungssatzung „Dreimühlenstraße /
Baldestraße“ sowie benachbarter Bereiche.
Darstellung des Untersuchungsergebnisses und Vorschlag des erneuten
Erlasses der Erhaltungssatzung mit gleichem Umgriff.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Erneuter Erlass der Erhaltungssatzung „Dreimühlenstraße / Baldeplatz“ mit
bisherigem Umgriff auf die Dauer von fünf Jahren.
Gesucht werden
kann im RIS
auch nach
Aufwertung, Verdrängung,
Erhaltungssatzung, Milieuschutz,
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB
Ortsangabe
Pestalozzistraße, Am Glockenbach, Wittelsbacherstraße, Isartalstraße,
Bahnlinie München - Rosenheim, Thalkirchner Straße
Informationen
Freigabe:
14.09.2018
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
BA-Unterrichtung:
- 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
Stadtbezirk/e:
- 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
Abgeschlossen am:
12.10.2018
Ergebnisse
Historie
- 12.10.2018 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 12.10.2018 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Endgültiger Beschluss)
- 05.10.2018 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)