Logo der Webseite muenchen.de
Rats­Informations­System
München

Sitzungsvorlage 20-26 / V 02835 (Endgültiger Beschluss)

Betreff

Erlass von Erhaltungssatzungen nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 09 Neuhausen-Nymphenburg a) Satzungsbeschluss Satzung „Neuhausen“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Neuhausen“) b) Satzungsbeschluss Satzung „Ebenau“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Ebenau“) c) Satzungsbeschluss Satzung „St.-Vinzenz-Viertel“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „St.-Vinzenz-Viertel“) d) Mieter*innen schützen: Erhaltungssatzung für das St.-Vinzenz-Viertel schaffen Antrag Nr. 20-26 / A 00912 von der SPD / Volt- Fraktion, Fraktion Die Grünen – Rosa Liste vom 22.12.2020 e) Erhaltungssatzung St.-Vinzenz-Viertel ausweiten BA-Antrag Nr. 20-26 / B 01754 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 – Maxvorstadt vom 09.02.2021

Kurzinformationen

Anlass Mit Ablauf des 30.06.2021 tritt die derzeit geltende Erhaltungssatzung „Neuhausen“ außer Kraft. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf von Geltungsdauern von Erhaltungssatzungen einen Neuerlass zu überprüfen. Entscheidungsvorschlag 1. Die Satzung „Neuhausen“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Neuhausen“ wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 37-39) beschlossen. 2. Die Satzung „Ebenau“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Ebenau“ wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 40-42) beschlossen. 3. Die Satzung „St.-Vinzenz-Viertel“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „St.-Vinzenz-Viertel“) wird in nachstehender Fassung (s. Seiten 43-45) beschlossen. 4. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00912 von der SPD/Volt, DIE GRÜNEN – RL vom 22.12.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Der Antrag Nr. 20-26 / B 01754 der SPD-Fraktion im BA 03 vom 09.02.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Informationen

Freigabe:
29.04.2021
Wahlperiode:
2020-2026
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Merk

Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
BA-Unterrichtung:
  • 09 - Neuhausen-Nymphenburg
  • 03 - Maxvorstadt
Stadtbezirk/e:
  • 09 - Neuhausen-Nymphenburg
  • 03 - Maxvorstadt
Abgeschlossen am:
09.06.2021

Ergebnisse

Historie

  • 09.06.2021 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
  • 14.05.2021 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
  • 29.04.2021 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)

Vorschau