Sitzungsvorlage 20-26 / V 11552 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Gesetzliche Mitwirkungspflicht beim Verfahren zur Betriebserlaubnis für Einrichtungen gemäß § 99 SGB IX (ehemals §§ 53ff SGB XII) sowie Gewährleistung des Kinderschutzes für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung
Kurzinformationen
Anlass
- Heimaufsicht der Regierung von Oberbayern fordert wiederholt
die Mitwirkung der Stadt München ein [Artikel 48 Gesetz zur Ausführung
der Sozialgesetze (AGSG) und §§ 45 bis 48a Achtes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB VIII)].
- Stellungnahmen für erlaubnispflichtige Einrichtungen gemäß § 45 SGB VIII
- Mitwirkung bei den Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII
- Aus Kapazitätsgründen und fehlenden Fachkenntnissen über Bedarfe von
Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung bislang
keine Mitwirkung
Inhalt
- Übernahme von Aufgaben, die spezifische Kenntnisse, insbesondere über
Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung,
erfordern
Gesamtkosten/Gesamterlöse
- Die Kosten dieser Maßnahme betragen ab 2025 192.500 €.
Entscheidungsvorschlag
- Zustimmung zur Einrichtung der 2 VZÄ Stellen bei S-II-E und
Bereitstellung der Mittel zur Qualifizierung
- Start ab dem Jahr 2024
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Bundesteilhabegesetz
- Gesamtplan, Teilhabeplan
- Kinderschutz
Ortsangabe
-/-
Informationen
Freigabe:
29.11.2023
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StRin Schiwy
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
21.12.2023
Ergebnisse
Historie
- 21.12.2023 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 06.12.2023 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 29.11.2023 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)