Sitzungsvorlage 14-20 / V 04875 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG); Regelungen zur Beschäftigung von Leiharbeitskräften in der Stadtverwaltung München
Kurzinformationen
Es werden Rahmenbedingungen zur Beschäftigung von Leiharbeitskräften in der Stadtverwaltung München dargestellt. Behandelt werden ausschließlich Fälle, in den die Stadt München als Entleiher i.S. des AÜG auftritt. Gesamtkosten/Gesamterlöse: Keine
Antrag des Referenten : 1.Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Die Beschäftigung von Leiharbeitskräften nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bei der Landeshauptstadt München und den in ihrem Hoheitsbereich befindlichen Betrieben ist nur unter den in Ziffern 3.4,3.5,3.6 und 3.7 beschriebenen Voraussetzungen zulässig. Ein Berichtswesen durch das Personal- und Organisationsreferat gemäß Ziffer 4 ist gewährleistet. 3. Der Auftrag des Stadtrates vom 02.05.2013, Vorschläge zur Reduzierung der Leiharbeit bei der Landeshauptstadt München und den in ihrem Hoheitsbereich befindlichen Betrieben zu erarbeiten, ist damit erledigt. Die Ziffer 3 des Beschlusses der VV vom 02.05.2013 ist mit diesem Beschluss ordnungsgemäß vollzogen. 4. Die Stadtratsanträge Nr.14-20/A 01247 und 14-20/A 01248 der SPD-Fraktion vom 24.07.2015 sind damit geschäftsordnungsmäßig erledigt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Informationen
Freigabe:
08.01.2016
Wahlperiode:
2014-2020
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Berufsm. StR. Dr. Böhle
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
Abgeschlossen am:
01.02.2016
Ergebnisse
Historie
- 01.02.2016 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 21.01.2016 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 08.01.2016 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)