Sitzungsvorlage 20-26 / V 02397 (Endgültiger Beschluss)
Betreff
Allgemeine Zuwendungsrichtlinien der Stadtentwicklungsplanung
Kurzinformationen
Anlass
In Zeiten stetig wachsenden Interesses der Stadtgesellschaft an den Belangen der Stadtentwicklungsplanung mehren sich Anfragen zur Förderfähigkeit von Projekten, die sich konstruktiv und differenziert mit dem Thema Stadtentwicklungsplanung auseinandersetzen.
Inhalt
Zur Förderung von Veranstaltungen, Projekten oder Publikationen, die sich in kreativer und differenzierter Weise mit Themen der Stadtentwicklungsplanung auseinandersetzen, soll ein auf die Jahre 2023 bis 2024 befristeter Testlauf für ein allgemeines Zuschussprogramm ab dem 1. Quartal 2023 begonnen werden. Der maximale Förderbetrag pro Maßnahme soll auf 5.000 Euro festgelegt werden.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse
Ab 2023 bis Ende 2024: Pro Kalenderjahr 20.000 Euro aus dem laufenden Budget der HA I Stadtentwicklungsplanung für den Testlauf des Zuschussprogramms.
Entscheidungsvorschlag
1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die befristet erforderlichen Haushaltsmittel in den einzelnen Haushaltsjahren jeweils aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren.
2. Der Stadtrat beschließt den Testlauf eines für die Jahre 2023 bis 2024 befristeten Zuschussprogramms der Stadtentwicklungsplanung.
3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, im Falle des erfolgreichen Abschlusses des Testlaufs des Zuschussprogramms im Eckdatenbeschluss 2024 ein extra Budget ab 2025 anzumelden und das Zuschussprogramm in einer erneuten Beschlussvorlage unbefristet zu verlängern.
4. Der Stadtrat beschließt für das befristete Zuschussprogramm die in der Anlage beigefügten allgemeinen Zuwendungsrichtlinien des Referats für Stadtplanung und Bauordnung / Stadtentwicklungsplanung. Diese Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Allgemeine Zuwendungsrichtlinien Stadtentwicklungsplanung; Befristeter Testlauf Zuschussprogramm.
Ortsangabe
(-/-)
Informationen
Freigabe:
28.10.2022
Wahlperiode:
2020-2026
Zuständiges Referat:
Referent*in:
Stadtbaurätin Prof. Merk
Art:
Öffentlicher Vorgang
Typ:
Beschlussvorlage VB
BA-Unterrichtung:
- 25 - Laim
- 01 - Altstadt-Lehel
- 23 - Allach-Untermenzing
- 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied
- 21 - Pasing-Obermenzing
- 20 - Hadern
- 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
- 18 - Untergiesing-Harlaching
- 17 - Obergiesing-Fasangarten
- 16 - Ramersdorf-Perlach
- 15 - Trudering-Riem
- 14 - Berg am Laim
- 13 - Bogenhausen
- 12 - Schwabing-Freimann
- 11 - Milbertshofen-Am Hart
- 10 - Moosach
- 09 - Neuhausen-Nymphenburg
- 08 - Schwanthalerhöhe
- 07 - Sendling-Westpark
- 06 - Sendling
- 05 - Au-Haidhausen
- 04 - Schwabing West
- 03 - Maxvorstadt
- 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
- 24 - Feldmoching-Hasenbergl
Stadtbezirk/e:
- 17 - Obergiesing
- 01 - Altstadt-Lehel
- 24 - Feldmoching-Hasenbergl
- 23 - Allach-Untermenzing
- 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied
- 21 - Pasing-Obermenzing
- 20 - Hadern
- 19 - Thalkirchen-Obersendling - F..
- 18 - Untergiesing-Harlaching
- 16 - Ramersdorf-Perlach
- 15 - Trudering-Riem
- 14 - Berg am Laim
- 13 - Bogenhausen
- 12 - Schwabing-Freimann
- 11 - Milbertshofen-Am Hart
- 10 - Moosach
- 09 - Neuhausen-Nymphenburg
- 08 - Schwanthalerhöhe
- 07 - Sendling-Westpark
- 06 - Sendling
- 05 - Au-Haidhausen
- 04 - Schwabing West
- 03 - Maxvorstadt
- 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
- 25 - Laim
Abgeschlossen am:
02.12.2022
Ergebnisse
Historie
- 02.12.2022 Neuer Status: Endgültiger Beschluss (vorher: Vorläufiger Beschluss)
- 10.11.2022 Neuer Status: Vorläufiger Beschluss (vorher: Freigabe OB)
- 28.10.2022 Neuer Status: Freigabe OB (vorher: Freigabe Referat)